"Mit einem Individualantrag gegen das am 1. Jänner 2008 novellierte
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) wendet sich Silver Server nun an den
Verfassungsgerichtshof (VGH).
Der unabhängige Internet Service Provider will
mit diesem Schritt rechtliche Klarheit schaffen, die seiner Meinung nach durch
die Abänderung und Ausweitung zweier Gesetzespassagen (§ 53 Abs 3a und Abs 3b)
nicht mehr gegeben ist.
Die SPG-Novelle, die man bei Silver Server in den angefochtenen Passagen für
verfassungswidrig hält, war Ende letzten Jahres nach einem überraschenden
Abänderungsantrag kurz vor der Abstimmung, ohne ein entsprechendes
Begutachtungsverfahren oder Ausschussberatungen im Nationalrat beschlossen
worden. Kritiker hatten schon damals Befremden hinsichtlich des Zustandekommens
geäußert und auf möglicherweise unklare Definitionen und Folgen hingewiesen. (...)"