Swisscom weist Sanktion der Wettbewerbs- kommission zurück

19.02.2007 Informationsquelle

Die kürzlich angekündigte Busse von 333 Millionen Schweizer Franken nimmt die Swisscom wie nachfolgend ausgeführt nicht einfach hin. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Mitbewerber Sunrise und Orange durchaus auch Mobilfunk-Terminierungsgebühren verlangen, deren Höhe bzw. eine allfällige marktbeherrschende Stellung von Sunrise und Orange - beide auch mit hohen Kundenzahlen - nicht thematisiert wird.

Medienmitteilung Swisscom: "Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen Swisscom Mobile wegen angeblich missbräuchlichen Mobilfunk-Terminierungsgebühren eine Busse von CHF 333 Mio. verfügt. Die derzeit vorliegende Begründung entspricht im Wesentlichen den bisherigen Verfügungsentwürfen, bei deutlich tieferem Sanktionsbetrag. Swisscom weist den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Sanktion zurück. Das Unternehmen wird die Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den sogenannten Terminierungsgebühren. Diese stellt ein Mobilnetzbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Wegen angeblich missbräuchlichen Terminierungsgebühren hat die Weko für den Zeitraum vom 1. April 2004 bis 31. Mai 2005 eine Busse von CHF 333 Mio. verfügt. Swisscom weist den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Sanktion zurück.

Das Unternehmen wird die Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht und allenfalls letztinstanzlich beim Bundesgericht anfechten. Die wichtigsten Gründe dafür:

Swisscom Mobile hat seit Jahren die tiefsten Mobilterminierungsgebühren aller Schweizer Mobilfunkanbieter.

Swisscom Mobile zieht aus den Terminierungsgebühren gegenüber den anderen Mobilfunkanbietern keine Vorteile: Vielmehr leistet das Unternehmen auf Grund des niedrigeren Preises und der höheren abgehenden Gesprächsvolumina seit Jahren Nettozahlungen an ihre Mitbewerber Sunrise und Orange.

Die Wettbewerbskommission klassifiziert nur Swisscom Mobile als marktbeherrschend. Dies steht im Widerspruch zur Beurteilung im europäischen Umfeld. Dort wurde jeweils jedem, oder aber keinem Anbieter eine marktbeherrschende Stellung auf die Terminierung von Anrufen in ihr Netz unterstellt.

Die Beurteilung der Marktbeherrschung steht im Widerspruch zum Weko-Gutachten vom 20. November 2006 an die Kommunikationskommission, wonach auch die beiden anderen Schweizer Mobilfunkbetreiber Sunrise und Orange marktbeherrschend seien.

Eine Sanktionierung ist nicht statthaft, wenn sie nicht vorhersehbar ist. Swisscom Mobile konnte und kann nicht abschätzen, welches Preisniveau die Weko als nicht diskriminierend erachtet.

Das Sekretariat der Weko hat dem Unternehmen bereits früher verschiedene Entwürfe der Verfügung zugestellt. Aufgrund einer rechtlichen Beurteilung kam Swisscom bisher zum Schluss, dass eine letztinstanzliche Sanktionierung nicht wahrscheinlich ist und hat deshalb in den Rechnungsabschlüssen keine Rückstellungen erfasst.

Swisscom liegt derzeit nur das Urteil der Weko vor, nicht aber die detaillierte Begründung. Gemäss diesen aktuell vorliegenden Informationen hält Swisscom an der bisherigen Einschätzung fest. Swisscom wird die Verfügung im Detail prüfen."

19.02.2007, Providerliste Admin

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