Die Mitnahme von kompletten Handy-Rufnummern bei einem Betreiberwechsel (Mobile Number Portability, MNP) wird in Österreich frühestens ab Oktober verfügbar sein. Damit wird bereits die zweite Frist nicht eingehalten werden. Georg Serentschy, Vorsitzender der Telekom-Control-Kommission (TKK) und Geschäftsführer der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat in Wien den aktuellen Zeitplan vorgestellt und betont: "Der Eindruck der Untätigkeit [meiner] Behörde ist ganz einfach falsch." Laut einer EU-Richtlinie hätten Rufnummernportierungen bereits im Juli 2003 möglich sein müssen, zu diesem Zeitpunkt war dies in Österreich aber nur im Festnetz der Fall.
Ein von der RTR im Jahr 2002 gestarteter Versuch, eine Einigung der Mobilfunk-Netzbetreiber und der Telekom Austria über die Einführung von Rufnummernportierungen im Mobilfunk zu erreichen, war aufgrund zu unterschiedlicher Wunschvorstellungen gescheitert. National wurde MNP in der TKG-Novelle vom 20. August 2003 vorgeschrieben, die notwendige Durchführungsverordnung (NÜV) des Verkehrsministers dann am 4. November erlassen. Damals hatten alle Mobilfunker von einem großen Wurf gesprochen, einige die vorgesehene Frist zur Einführung per 1. Mai 2004 jedoch als zu kurz bezeichnet. Während die kleineren Anbieter (One, tele.ring, Tele2, 3) großes Interesse an einer raschen Umsetzung haben, fürchten die größeren (Mobilkom, T-Mobile) Marktanteilsverluste im umsatzträchtigen Business-Bereich.
Von Oktober 2003 bis Mitte Februar 2004 haben in der Folge mehrere Telecom-Unternehmen bei der Regulierungsbehörde verschiedene Anträge zu Detailfragen eingebracht, die zu einem Verfahren zusammengefasst wurden. Mitte April soll es den ersten Entscheidungsentwurf geben, welcher im Mai für eine internationale Konsultation veröffentlich werden soll. Im Juni, so der Plan der TKK, würden die Bescheide dann den Parteien zugestellt. "Die Betreiber sagen selbst, sie brauchen vier Monate zur Umsetzung. Daran wird sich der Bescheid voraussichtlich orientieren", verriet Serentschy, "Es ist angedacht, im Bescheid (im Gegensatz zur Verordnung) auch Pönalien vorzusehen für den Fall, dass ein Betreiber länger braucht." Die Gebühr für eine Portierung würde darin voraussichtlich nicht geregelt werden; die teilweise angekündigten 70 Euro halte er persönlich allerdings für nicht durchsetzbar.
Es sei das Ziel, die mobile Nummernportierung rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft im Markt zu sehen. "Erfahrungsgemäß haben (Verfahrens-)Parteien immer viel Phantasie, neue Dinge aufzubringen. Das wird uns nicht sonderlich beunruhigen", lautet das Versprechen. Eine Garantie für die erste mobile Rufnummernmitnahme im Oktober kann der Vorsitzende der TKK aber nicht geben.