Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) senkt die Interkonnektionspreise der Swisscom AG nachträglich für die Jahre 2000 bis 2003 um rund 30% und bestätigt damit ihren Entscheid vom 10. Juni 2005 weitgehend. Nach diesem erstinstanzlichen Entscheid hatten zwei der drei involvierten Parteien das Bundesgericht angerufen. Dieses hat in seinem Entscheid vom 21. April 2006 die ComCom angehalten, die Berechnungen in einem Teilbereich anzupassen und den Parteien einen Teil der Verfahrenskosten zu erlassen. Die verfügten Preisreduktionen gelten vorerst nur für die beiden Gesuchstellerinnen TDC und Verizon (vormals MCI). Mittelfristig dürften auch die Endkunden von tieferen Preisen profitieren.