"Zur Frage einer generellen Speicherpflicht für Telekommunikationsdaten, die bei der Kommunikation im Internet anfallen (data retention), die derzeit im Rahmen der
Europäischen Union diskutiert wird, hat der Verband der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) ein Positionspapier vorgelegt. (www.ispa.at)
Darin lehnt die ISPA die vorliegenden Entwürfe des Rates bzw. der Kommission zur Speicherpflicht klar ab, da bis zum heutigen Tag nicht belegt werden konnte, dass mit der Data Retention die angestrebten Ziele der Verhinderung bzw. Aufklärung von Terror überhaupt erreicht werden können. Des weiteren würde der marginale Sicherheitsgewinn durch eine generelle Speicherpflicht, insbesondere in der vorgeschlagenen Dauer von bis zu 48
Monaten, in keinem Verhältnis zu den massiven Eingriffen in das Grundrecht auf Privat- und Familienleben, in das Fernmeldegeheimnis, und das Grundrecht auf Datenschutz stehen.
Außerdem haben die zur Speicherung vorgesehenen Datenarten für ISPs keinerlei wirtschaftlichen Wert und müssten unter hohem zusätzlichen finanziellen Aufwand zum
ausschließlichen Zweck der Strafverfolgung gespeichert werden.
Bei dem Treffen der europäischen Innen- und Justizminister zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungen in Newcastle dieser Woche konnte keine Einigung erzielt werden, sodass jetzt die Gelegenheit besteht, die Vorschläge wirklich ausführlich und ernsthaft zu diskutieren.
Die ISPA und die europäische Vereinigung der ISPs, EuroISPA, sprechen sich klar dafür aus, dass eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nur in Rahmen der sogenannten ?ersten Säule? der EU diskutiert werden sollte, da es sich um eine Materie handelt, die den Datenschutz und somit den Binnenmarkt betrifft. Derartige Maßnahmen erfordern eine breite demokratische Legitimation, die nur im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens unter
Mitwirkung des Europäischen Parlaments erzielt werden kann.
Aufgrund der massiven Eingriffe in Grundrechte und der zu befürchtenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Informationsgesellschaft sollte eine breite Diskussion unter
Einbeziehung aller Betroffenen über Notwendigkeit und Umfang der Vorratsdatenspeicherung stattfinden, anstatt ?Anlassgesetzgebung? zu betreiben, die nicht nur die bürgerlichen Freiheiten bedroht, sondern auch das Internet verteuert und die Entwicklung des europäischen Binnenmarkt beeinträchtigt."