Seit 1998 wurden wiederholte Vorschläge vorgelegt, am 1.1.2005 tritt in Deutschland die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) in Kraft.
Viele Provider bedrückt die Herausforderung, insb. wegen der Kosten die die Überwachung des E-Mail Verkehrs auslöst. Während nicht die Technik das Problem ist, ist vielmehr die Diskussion aktuell, ob nicht der Staat die Kosten für Überwachung zu tragen habe.
In der Schweiz ist die Pflicht für Provider den E-Mail Verkehr über mindestens 6 Monate für allfällige Zugriffe durch die öffentliche Hand schon seit längerem in Kraft.
Einen interessanten Abriss mit weiteren Links bietet der hier referenzierte Heise Online Artikel